Die Unternehmensnummer ist seit 2024 Pflicht für jeden Arbeitgeber – und Voraussetzung für Ihre Betriebsnummer. Wir erklären, was sie ist, wofür Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen.
Die Unternehmensnummer (UNR.S) ist eine 15-stellige Kennung, die seit 2023 bundesweit von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitlich vergeben wird. Sie identifiziert Ihr Unternehmen eindeutig in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Unternehmensnummer außerdem Pflichtangabe bei der Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie können Sie Ihren ersten Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß anmelden.
Wofür brauchen Sie sie?
Jedes Unternehmen ist je nach Branche einer bestimmten Berufsgenossenschaft (BG) zugeordnet. Die Anmeldung bei der zuständigen BG erfolgt nach der Unternehmensgründung automatisch oder auf Anfrage – oft innerhalb weniger Tage.
Über das Online-Portal Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. DGUV, BGW, BG BAU) melden Sie Ihr Unternehmen an. Dazu benötigen Sie: Firmenname, Adresse, Branche, Anzahl der Beschäftigten und Ihre Lohnsumme.
Die 15-stellige Unternehmensnummer (UNR.S) wird Ihnen nach der Bearbeitung per Bescheid mitgeteilt. Seit Januar 2024 ist sie Voraussetzung für die Beantragung der Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Nummer selbst ist kostenlos. Als Mitglied der Berufsgenossenschaft fallen jedoch jährliche Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Die Vergabe der Unternehmensnummer ist kostenlos. Sie erhalten sie mit dem Aufnahmebescheid Ihrer Berufsgenossenschaft.
Als Mitglied der Berufsgenossenschaft zahlen Sie jährlich einen Beitrag. Dieser richtet sich nach Ihrer Lohnsumme und dem Gefahrentarif Ihrer Branche – typischerweise zwischen 0,5 % und 5 % der Bruttolohnsumme.
Einmal jährlich (bis 31. Mai) müssen Sie der Berufsgenossenschaft Ihre tatsächliche Lohnsumme melden. Auf dieser Basis wird der endgültige Jahresbeitrag berechnet.
Diese Angaben werden bei der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft benötigt.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen möchte, muss vorher die Unternehmensnummer seiner zuständigen Berufsgenossenschaft angeben. Beide Nummern sind Pflicht, bevor der erste Mitarbeiter offiziell beschäftigt werden darf.
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